Änderung der Rechtsform für das Stadtspital Zürich?

Stadtrat von Zürich plant neue Rechtsform

Der Stadtrat von Zürich hat bekannt gegeben, dass er aufgrund eines ausführlichen Berichts zu einem dringlichen Postulat an der Änderung der Rechtsform hin zu einer „öffentlich-rechtlichen Anstalt“ für das Stadtspital festhält.
Der SBK ZH/GL/SH kann die Argumentation nachvollziehen und legt als Berufsverband der Pflegefachpersonen Wert darauf, als gewichtigster Personalverband im Gesundheitswesen in den Gesetzgebungsprozess aktiv miteinbezogen zu werden.

Dreh- und Angelpunkte einer solchen Vorlage sind aus der Sicht des SBK ZH/GL/SH die Anstellungsbedingungen und Mitwirkungsrechte der Pflegenden. Diese dürfen durch die Änderung der Rechtsform keinesfalls verschlechtert werden.

Der Zeitpunkt für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf Basis des städtischen Personalrechts ist durch die angekündigte Rechtsformänderung gekommen.

Ferner muss die Pflege auch nach der Rechtsformänderung weiterhin zwingend auf allen Hierarchieebenen und insbesondere im Spitalrat angemessen vertreten sein.