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Per Ende 2011 laufen die bisherigen Weiterbildungsmöglichkeiten zum Erwerb des HF-Titels (z.B. 40-tägige Weiterbildung, Berufsprüfung, Passarelleprogramm) aus. Stimmt es, dass das SRK ab dann auch keine Bestätigungen des HF-Titels mehr ausstellt für Pflegende, die aufgrund ihres Berufsabschlusses (DNII, PsyKP, KWS, AKP, IKP) den HF-Titel eigentlich tragen dürfen? |
Nein. Laut Aussage des SRK wird die Bestätigung des HF-Titels für InhaberInnen altrechtlicher Diplome auf gleicher Stufe wie das HF-Diplom (AKP, IKP, PsyKP, DNII, KWS) auch nach 2011 weiterhin möglich sein. Pflegende, die durch zusätzliche Bildungsmassnahmen einen HF-Titel anstreben, durchlaufen ab Januar 2012 die neuen, gültigen Verfahren zum Titelerwerb wie z.B. ein verkürztes Vollzeitstudium oder ein berufsbegleitende Weiterbildung. |
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Ich habe einen Abschluss in Notfallpflege, allerdings von 1991. Wie darf ich mich nun nennen? |
Die Inhaber/Inhaberinnen des bisherigen Fähigkeitsausweises dipl. Pflegefachfrau Notfallpflege FA/ dipl. Pflegefachmann Notfallpflege FA, ausgestellt durch die kantonalen Gesundheitsdirektionen, sind berechtigt, den neuen Titel dipl. Expertin Notfallpflege NDS HF / dipl. Experte Notfallpflege NDS HF zu tragen.
Inhaber/Inhaberinnen eines nach 1990 ausgestellten Ausweises in Notfallpflege der folgenden Spitäler sind berechtigt, den neuen Titel dipl. Expertin Notfallpflege NDS HF / dipl. Experte Notfallpflege NDS HF zu tragen: Stadtspital Triemli Zürich, Spital Limmattal, Hôpitaux Universitaires de Genève und Spitalzentrum Biel-Bienne
Fachpersonen mit einem vor 1990 ausgestellten "hausinternen" Ausweise in Notfallpflege sind NICHT berechtigt den Titel Experte/ Expertin zu tragen. |
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Ich habe eine Ausbildung gemacht als FA SRK. Stimmt es, dass mein Fachausweis bald nicht mehr gültig ist? |
Nein, der Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege behält weiterhin seine gesamtschweizerische Anerkennung und ist in Bezug auf die Zulassung zu weiterführenden Ausbildungen dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann Gesundheit gleichgestellt. Die genauen Informationen dazu finden Sie auf der Website der GDK www.gdk-cds.ch Themen/Bildung/Archiv/Mitteilungen des Bildungsrats 2005/4 und 2002/3 (jeweils auf S. 3). Quelle: SRK |
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Entspricht das Diplom als Pflegefachfrau / Pflegefachmann DN I einem Abschluss auf Tertiärstufe? |
Ja, die Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege Diplomniveau I ist klar auf Tertiärstufe positioniert. Die genauen Informationen dazu finden Sie auf der Website der GDK www.gdk-cds.ch , Themen/Bildung/Archiv/Mitteilungen des Bildungsrats 2006/1 (Seite 3). |
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