FAQ



Berufbezeichnungen / Titelführung Infos
Per Ende 2011 laufen die bisherigen Weiterbildungsmöglichkeiten zum Erwerb des HF-Titels (z.B. 40-tägige Weiterbildung, Berufsprüfung, Passarelleprogramm) aus. Stimmt es, dass das SRK ab dann auch keine Bestätigungen des HF-Titels mehr ausstellt für Pflegende, die aufgrund ihres Berufsabschlusses (DNII, PsyKP, KWS, AKP, IKP) den HF-Titel eigentlich tragen dürfen? Nein. Laut Aussage des SRK wird die Bestätigung des HF-Titels für InhaberInnen altrechtlicher Diplome auf gleicher Stufe wie das HF-Diplom (AKP, IKP, PsyKP, DNII, KWS) auch nach 2011 weiterhin möglich sein. Pflegende, die durch zusätzliche Bildungsmassnahmen einen HF-Titel anstreben, durchlaufen ab Januar 2012 die neuen, gültigen Verfahren zum Titelerwerb wie z.B. ein verkürztes Vollzeitstudium oder ein berufsbegleitende Weiterbildung.
   
Ich habe einen Abschluss in Notfallpflege, allerdings von 1991. Wie darf ich mich nun nennen? Die Inhaber/Inhaberinnen des bisherigen Fähigkeitsausweises dipl. Pflegefachfrau Notfallpflege FA/ dipl. Pflegefachmann Notfallpflege FA, ausgestellt durch die kantonalen Gesundheitsdirektionen, sind berechtigt, den neuen Titel dipl. Expertin Notfallpflege NDS HF / dipl. Experte Notfallpflege NDS HF zu tragen.

Inhaber/Inhaberinnen eines nach 1990 ausgestellten Ausweises in Notfallpflege der folgenden Spitäler sind berechtigt, den neuen Titel dipl. Expertin Notfallpflege NDS HF / dipl. Experte Notfallpflege NDS HF zu tragen: Stadtspital Triemli Zürich, Spital Limmattal, Hôpitaux Universitaires de Genève und Spitalzentrum Biel-Bienne

Fachpersonen mit einem vor 1990 ausgestellten "hausinternen" Ausweise in Notfallpflege sind NICHT berechtigt den Titel Experte/ Expertin zu tragen.
   
Ich habe eine Ausbildung gemacht als FA SRK. Stimmt es, dass mein Fachausweis bald nicht mehr gültig ist? Nein, der Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege behält weiterhin seine gesamtschweizerische Anerkennung und ist in Bezug auf die Zulassung zu weiterführenden Ausbildungen dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann Gesundheit gleichgestellt. Die genauen Informationen dazu finden Sie auf der Website der GDK www.gdk-cds.ch Themen/Bildung/Archiv/Mitteilungen des Bildungsrats 2005/4 und 2002/3 (jeweils auf S. 3). Quelle: SRK
   
Entspricht das Diplom als Pflegefachfrau / Pflegefachmann DN I einem Abschluss auf Tertiärstufe? Ja, die Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege Diplomniveau I ist klar auf Tertiärstufe positioniert. Die genauen Informationen dazu finden Sie auf der Website der GDK www.gdk-cds.ch , Themen/Bildung/Archiv/Mitteilungen des Bildungsrats 2006/1 (Seite 3).
   
   

(C) 2008 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken