Kanton Zürich
Unter folgendem link können Sie einen Musterbrief als Antwort auf den Ablehnungsentscheid bzgl. Restfinanzierung der Gemeinde herunterladen.
Die Sektion reagiert selber auch mit einem Brief an die Gemeinden, die sich bei ihr gemeldet haben und wird bei RR Heiniger vorstellig.
Musterbrief für Freiberufliche als Antwort an ihre Gemeinden [28 KB]
Musterbrief für Freiberufliche Wochenbett als Antwort an ihre Gemeinden [18 KB]
02.04.2012
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Der SBK macht Druck bei der Restfinanzierung von freiberuflichen Pflegefachpersonen
Mit untenstehendem Kreisschreiben fordert der SBK ZH/GL/SH alle Zürcher Gemeinden auf, ihrer Verpflichtung, alle Leistungsanbieter im Ambulanten Bereich bis zur Deckung der Vollkosten zu restfinanzieren, nachzukommen.
Sie können als Freiberufliche auch selber etwas tun, wenn Ihre Gemeinde keine Restfinanzierung übernehmen will: Passen Sie den untenstehenden Musterbrief für Freiberufliche auf Ihre Situation an und schicken Sie diesen zusammen mit dem Dokument „Tarifberechnung für Freiberufliche“ an Ihre Gemeinde.
Sollte die Gemeinde nicht bezahlen und Ihnen einen Ablehnungsentscheid schicken, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir ggf. rechtliche Schritte einleiten können.
Kreisschreiben an die Gemeinden des Kantons Zürich [37 KB]
Tarifberechnung für Freiberufliche [17 KB]
Musterbrief für Freiberufliche [19 KB]
Musterbrief für Freiberufliche Wochenbett [23 KB]
Erläuterung zur Wochenbettpflege nach KLV 7 [55 KB]
Motion Joder, Gegen eine diskriminierende Umsetzung der Pflegefinanzierung
09.02.2012
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Neue Tarife 2012
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat die Tarife für Freiberufliche und private Spitexorganisationen im 2012 festgelegt. Dies geschah ohne Einbezug der entsprechenden Verbände. Die neuen Tarife sind zum Teil deutlich unter den bisherigen, was wir weder nachvollziehen noch akzeptieren können. Wir haben dies sowohl anlässlich einer Resonanzgruppensitzung als auch schriftlich bei der Gesundheitsdirektion deponiert.
Zusammen mit dem SBK Schweiz und unserem Rechtsanwalt überprüfen wir rechtliche Schritte gegen die Tarife 2012.
Zudem versuchen wir mit den Städten Zürich und Winterthur eine Rahmen-Vereinbarung über die Restfinanzierung für die Freiberuflichen abzuschliessen. Da weder Gemeindepräsidentenkonferenz noch Gesundheitsdirektion für entsprechende Verhandlungen offen sind, müssen wir nun über die einzelnen Gemeinden gehen, was entsprechend langwierig sein wird. Wir erhoffen uns aber eine Vereinfachung der Verhandlungen, wenn erst mal mit den grössten Gemeinden entsprechende Vereinbarungen bestehen.
Für Sie als Freiberufliche ist es wichtig, dass Sie bei Ihren Patienten
a) die Fr. 8.-/Tag und bei den Gemeinden die Fr. 8.-/h einfordern. Falls Sie dies nicht tun, wird man Ihnen das auslegen, dass Sie es ja nicht nötig hätten, mehr zu verdienen, wenn Sie nicht mal das, was Ihnen zusteht beanspruchen.
b) mit Ihren Gemeinden Kontakt aufnehmen und eine Leistungsvereinbarung abschliessen, die auch eine entsprechende Restfinanzierung beinhaltet. Wenn Ihre Gemeinde negativ reagiert, lassen Sie sich diesen Beschluss schriftlich geben. Wir können rechtlich nur gegen schriftliche Beschlusse vorgehen.
Bzgl. Rechnungslegung 2012 empfehlen wir Ihnen, vorerst Ihre bewährte Buchhaltungs-Methode anzuwenden und nicht schon auf die von der GD geforderte Rechnungslegung nach Spitexmanual umzustellen. Diese Rechnungslegung ist für Freiberufliche sehr umständlich und unserer Meinung nach auch nicht sinnvoll. Wir haben dies der GD mitgeteilt und beantragt, dass den Freiberuflichen eine vereinfachte Rechnungslegung gewährt wird, welche folgende Punkte beinhaltet:
- Sozialversicherungsbeiträge
- Übrige Versicherungsprämien
- Berufskosten (Raumkosten und Büromaterial, Kommunikation, Apparate, Auto etc.)
- Fortbildung, Fachliteratur und Supervision
- Allgemeine Unkosten und Verpflegung zwischen Einsätzen
Hier warten wir noch auf Antwort.
Kreisschreiben GD vom 14.10.2012 [1'543 KB]
Brief SBK an GD [82 KB]
09.01.2011
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Gremium für die Umsetzung des Pflegegesetzes gegründet
Im Kanton Zürich tragen die 171 Gemeinden die Verantwortung für die Umsetzung des Pflegegesetzes. Dies führt leider zu vielen Missverständnissen und aktuell enormem Mehraufwand für unsere freiberuflichen Mitglieder. Dank hartnäckigem Intervenieren bei Gesundheitsdirektion (GD) und Gemeindepräsidentenkonferenz konnten wir erwirken, dass nun ein Gremium entsteht, in dem alle Player (GD, Gemeinden, freiberufliche Pflegende vertreten durch unsere Sektion, Spitex und Pflegeheime) zusammenkommen mit dem Ziel, die Umsetzung des Pflegegesetzes zu harmonisieren. Die erste Sitzung dieses Gremiums findet im November statt. Unser Ziel für 2012 ist es, dass
a) die Umsetzung des Pflegegesetzes vereinheitlicht ist und
b) die Freiberuflichen zu einer angemessenen Restfinanzierung durch die Gemeinden kommen.
07.09.2011
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Umsetzung Pflegegesetz:
Im Kanton Zürich sind die Gemeinden verantwortlich für die Umsetzung des Pflegegesetzes. Dies bedeutet, dass alle Freiberuflichen sich bei den Gemeinden, in denen sie tätig sind, informieren müssen, welche Formulare sie für die Abrechnung beibringen müssen.
Freiberufliche haben in jedem Fall Anrecht auf die restlichen 10% Patientenbeteiligung, welche der Kanton übernimmt, also auf pauschal Fr. 8.-/h./Klient, unabhängig davon, ob sie eine Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde eingegangen sind oder nicht. Diesen Betrag müssen Freiberufliche in den Gemeinden, in denen sie tätig sind, einfordern. Die Gemeinde erhält diesen Betrag dann vom Kanton rückerstattet.
Falls Gemeinden sich weigern, die Fr. 8.-/h./Klient zu übernehmen, gelangen Sie bitte an uns, wir werden dann mit der jeweiligen Gemeinde Kontakt aufnehmen.
Am 1.6.2011 findet eine erste Aussprache zwischen unserer Präsidentin, Regina Soder und einem Vertreter der Gemeindepräsidentenkonferenz statt. Mit am Gespräch wird auch Frau Elvira Nussbaumer vom SBK Schweiz sein. In dieser ersten Aussprache geht es darum, aufzuzeigen, wo überall die Umsetzung des Pflegegesetzes hapert und gemeinsame Lösungen zu finden. Unser Ziel ist e, a) die korrekte Umsetzung des Gesetzes einzufordern, b)eine Einheitlichkeit sowohl bei der Abrechnung als auch bei der Höhe der Restfinanzierung zu erwirken, so dass im gesamten Kanton das gleiche gilt.
25.05.2011
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Erfahren Sie mehr Hintergrundinformationen unter den folgenden Links:
Das Pflegegesetz [84 KB]
Das Pflegegesetz und Ausführungsbestimmung [231 KB]
, Info-Veranstaltungsreihe Oktober-November Version 15.11.2010
Kreisschreiben [1'122 KB]
vom 15. November 2011
Brief [237 KB]
vom SBK Sektion ZH/GL/SH an die GPV Kanton Zürich
SBK-ASI Neue Pflegefinanzierung [845 KB]
, Tarifberechnung, Vorschlag
Informationen vom SBK-ASI, Geschäftsstelle in Bern
über die letzten Neuigkeiten zur freiberuflichen Pflege finden Sie hier.
28.01.2011
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Pflegegesetz Kanton Zürich
Das neue Pflegegesetz wurde per 1. Januar 2011 eingeführt.
Konkret ändert sich folgendes:
Die Zuständigkeit für ambulante -, Langzeit- und Akut- und Übergangspflege geht vom Kanton an die Gemeinden. Leistungsanbieter müssen mit der Gemeinde, in welcher sie tätig sind, eine Leistungsvereinbarung eingehen, wenn sie Beiträge der öffentlichen Hand erhalten möchten.
mehr Informationen
24.01.2011
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Pflegefinanzierung Kanton ZH
santésuisse hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben gegen den Regierungsratsbeschluss Nr. 652 vom 28. April 2010 (in jenem Beschluss legte der RR fest, dass die auf Ende 2010 geltenden Tarife und Tarifmodalitäten zur Abgeltung von Leistungen der OKP für das Jahr 2011 für alle Erbringer von Pflegeleistungen - Spitäler, Heime, Spitex und Freiberufliche - unverändert gelten).
mehr Informationen
22.12.2010
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Pflegefinanzierung Kanton ZH
Das neue Pflegegesetz tritt im Kanton Zürich per 1.1.2011 in Kraft.
zu den Informationen
13.12.2010