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Vorgehen

Das Vorgehen ist folgendes: Betroffene Mitglieder bezahlen die volle Beitragsrechnung, die Mitte Februar verschickt wird. Anschliessend richten sie ein kurzes schriftliches Gesuch um Rückerstatttung mit Angabe der Kontonummer an die SBK-Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern. Dem Gesuch ist ein Nachweis beizufügen, dass die Arbeitslosenleistungen bezogen werden. Der einbezahlte Mitgliederbeitrag wird anschliessend bis auf die erwähnten Fr. 44.50 rückerstattet.

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