Dienstleistungen
Stipendien und zinslose Darlehen
Der SBK gewährt seinen Mitgliedern Stipendien die nicht zurück bezahlt werden müssen oder zinslose Darlehen. Diese gelten für Weiterbildungen in Pflege oder Weiterbildungen mit Bezug zur Pflege in der Schweiz. Im Ausland gilt dieses Angebot nur, sofern eine vergleichbare Weiterbildung in der Schweiz nicht angeboten wird. Es werden jedoch keine Studienbeihilfen an berufliche Erstausbildungen gewährt.
Informationen zum Vorgehen respektive über die Bedingungen können Sie bei den Downloads ausdrucken:
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Formulare auszudrucken, können Sie diese an unserer Geschäftsstelle bestellen unter: Tel. 043 355 30 40 oder per E-Mail: info [at] sbk-zh [dot] ch
Auch die «Moriz und Elsa von Kuffner-Stiftung» in Zürich gewährt Stipendien, um geeigneten Personen die Absolvierung einer Ausbildung in einem Krankenpflegeberuf zu ermöglichen.
Weitere Informationen unter: www.kuffner.ch
Downloads
| Reglement des Fonds berufliche Weiterbildung [17 KB] |
| zu den Ausführungsbestimmungen [22 KB] |
| zum Antragformular [31 KB] |
| zum Formular Budget [23 KB] |
Beiträge an Forschungsarbeiten
Der SBK unterhält einen Forschungsfonds, der Beiträge an Forschungsarbeiten gewährt. Voraussetzung ist, dass diese einerseits «Wissen und Verständnis im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege schaffen» andererseits «wissenschaftlichen Anforderungen genügen». Die genauen Bedingungen entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen zum Reglement (s. Downloads).
Reglement Forschungsfonds Ausführungsbestimmungen [17 KB]
Gesuch um Beitrag aus dem Forschungsfonds (Antragsformular) [23 KB]
Downloads
| zum Reglement Forschungsfond [17 KB] |
| zu den Ausführungsbestimmungen [26 KB] |
| zum Antragformular [23 KB] |
