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Der SBK gewährt seinen Mitgliedern ggf. Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Er übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten sowie die Kosten allfälliger Gutachten.

Wichtig!
Das Gesuch um Gewährung des Rechtsschutzes wird durch unseren Rechtsberater gestellt. Dieses muss unmittelbar nach Eintritt des Rechtsschutzfalles gestellt werden. Nehmen Sie deshalb unverzüglich Kontakt auf mit unserem Rechtsberater. Hier können Sie auch weitere Fragen klären.

(Telefon)-Öffnungszeiten der Beratung
Montag, Dienstag und Donnerstag: 09:00 - 11:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Telefonnummer für Rechtsberatung (nur für Mitglieder)
043 355 30 40

Reglement über die Gewährung des Rechtsschutzes [30 KB]

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