Anerkennung ausländischer Diplome

Wer in der Schweiz arbeitet und seinen Pflegeabschluss im Ausland erworben hat tut gut daran, seinen Ausweis/sein Diplom vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkennen zu lassen.

Ohne entsprechende Anerkennung läuft man Gefahr, zum Teil deutlich weniger zu verdienen als Kolleg:innen mit einem vom SRK anerkanntem Abschluss. Auch für Arbeitgeber:innen lohnt es sich, bei ihren Mitarbeitenden auf anerkannte Abschlüsse zu achten, denn diese sind Garant dafür, dass die Ausbildung inhaltlich und bezgl. Lernumfang den schweizerischen Vorgaben entsprechen, bzw. fehlende Anteile nachgeholt werden mussten.

Die Anerkennung des Abschlusses erlangt man, indem man ein entsprechendes Gesuch beim SRK stellt. Das SRK überprüft dann die eingesandten Unterlagen: Ist der Ausbildungsabschluss mit der schweizerischen Ausbildung vergleichbar und sind die Sprachkenntnisse nachgewiesen, gibt es eine direkte Anerkennung ohne Ausgleichsmassnahmen. Weist die ausländische Ausbildung jedoch Unterscheide gegenüber der schweizerischen auf, und/oder sind die Sprachkenntnisse nicht erbracht, müssen für die Anerkennung Ausgleichsmassnahmen erbracht werden. Diese bestehen aus entweder einer Eignungsprüfung oder aus einem spezifischen Bildungslehrgang und einem Praktikum. Den genauen Ablauf und alle weiteren Informationen zur Anerkennung finden Sie unter: https://www.redcross.ch/de/thema/anerkennung-auslaendischer-ausbildungsabschluesse

Der SBK ZH/GL/SH bietet die spezifischen Bildungslehrgänge für die SRK-Anerkennung an. Informieren Sie sich bei Frau Keti Widmer keti.widmer@sbk-zh.ch oder unter 043 355 30 40.

Zudem führen wir als einzige Institution in der deutschsprachigen Schweiz die entsprechenden Eignungsprüfungen durch. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls bei Frau Widmer.