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Viele Impfverweigerer unter den Pflegenden

Grippe H1N1 (Schweinegrippe)

SBK empfiehlt Impfung, warnt aber vor Stigmatisierung des Pflegepersonals
Wie bei der saisonalen Grippe übernimmt der SBK auch bei der pandemischen Grippe (A H1N1 / Schweinegrippe) die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit: Beschäftigte im Gesundheitswesen sollten sich impfen lassen, um das Risiko einer Übertragung zu vermindern und die gefährdeten Personen vor einer Erkrankung zu schützen. Geimpfte Pflegende sind auch persönlich besser gegen eine Ansteckung geschützt.
Der Entscheid für oder gegen eine Impfung ist aber letztendlich ein persönlicher, den es zu respektieren gilt. Der SBK erwartet von Pflegefachpersonen, dass sie die Entscheidung nach einer Auseinandersetzung mit den Fakten und dem Gefährdungspotential in ihrem Arbeitsalltag fällen.
Beim Auftreten von Grippesymptomen lautet die Empfehlung auch für Pflegefachpersonen, bis einen Tag nach Abklingen der Symptome daheim zu bleiben. Wie bei anderen Infektionskrankheiten obliegt es den Arbeitgebern, Schutzvorkehrungen, wie das Tragen von chirurgischen Gesichtsmasken, anzuordnen.

Pauschal diffamierende Angriffe auf Pflegende

Aus verschiedenen Gründen verhält sich ein beträchtlicher Teil der Pflegefachleute zum gegenwärtigen Zeitpunkt skeptisch bis ablehnend gegenüber der Impfung gegen die Schweinegrippe. Diese Zurückhaltung wird in einem Teil der Medien polemisch und gehässig kommentiert, bis hin zu Angriffen auf die Professionalität und die moralische Integrität der Pflegenden. Auch scheinen etliche Arbeitgeber vor massivem Druck nicht zurückzuschrecken, um die Impfquote in ihren Institutionen zu erhöhen.
Der SBK ist sehr befremdet über diese unqualifizierten, pauschal diffamierenden Angriffe auf Berufsleute, die tagtäglich, oft unter sehr schwierigen Arbeitsbedingungen, den Tatbeweis erbringen, dass ihre ganze Sorge dem Wohl ihrer Patienten gilt.
Der SBK wiederholt und unterstreicht seine Haltung, dass jede Pflegefachperson den Entscheid, sich impfen zu lassen oder nicht, professionell und ethisch fundiert in eigener Verantwortung zu fällen hat. Er weist darauf hin, dass für einen – direkten oder auch nur indirekten – Impfzwang (beispielsweise in der Form von arbeits- oder versicherungsrechtlichen Sanktionen) keinerlei rechtliche Grundlage besteht.
Desgleichen verwahrt sich der SBK in aller Form dagegen, dass das Pflegepersonal moralisch unter Druck gesetzt oder stigmatisiert wird; eine unterschiedliche Behandlung des geimpften und des nicht geimpften Personals, die sachlich nicht durch den wirksamen Schutz der Patienten gerechtfertigt ist, ist inakzeptabel.

Viele Impfverweigerer unter den Pflegenden

Im Artikel "Viele Impfverweigerer unter den Pflegenden" vom 28.11.2009 schreibt die NZZ:
Die Personen mit dem meisten Patientenkontakt im Spital wollen sich am wenigsten gegen die Schweinegrippe impfen lassen. Die Spitäler denken über verschiedene Massnahmen nach – auch über ein Impfobligatorium.
Zum Artikel der NZZ

Leserbriefe zum Artikel in der NZZ

Leserbrief Regina Soder, Präsidentin SBK Sektion ZH/GL/SH [79 KB]

Leserbrief Moritz Balzer [73 KB]

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