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UniversitätsSpital Zürich

Wären alle Kündigungen vermeidbar gewesen?
SBK setzt sich mit Erfolg gegen den Stellenabbau im UniversitätsSpital Zürich 2011 ein

Am 23. Juni 2011 hat der Personalausschuss des Spitalrats des UniversitätsSpitals Zürich dem sog. "Konzept Sozialplan" zugestimmt. Das Einverständnis beinhaltet nicht die Zustimmung zum Stellenabbau generell oder zum eigentlichen Sozialplan mit den individuellen Leistungen. Das Konzept dient "als Grundlage für die Festlegung von individuellen Leistungen für betroffene Mitarbeitende".

Das Aktionskomitee "Nein zum Stellenabbau" erfuhr in einem Treffen mit der Spitaldirektion am 4. Juli 2011 noch einmal, dass im laufenden Prozess kein Spielraum mehr für Verhandlungen über den Verzicht des Stellenabbaus bestehe.

In der Folge intensivierte der SBK seine Aktivitäten zur Unterstützung direkt Betroffener, mit denen bereits gesprochen und für eine vergleichsweise sehr kurze Frist rechtliches Gehör gewährt wurde. Die „Erwägung und Abklärung anderer Möglichkeiten" führte dazu, das bis zum 8. Juli rund 15 Mitarbeitende freiwillig ihre Stellenprozente reduziert haben und über 100 Mitarbeitende unbezahlte Ferienwochen ankündigten. Weitere Personen, die ohnehin bzw. freiwillig ihr Pensum zu Gunsten einer bedrohten Stelle einschränken wollen, suchen das Gespräch mit Vorgesetzten oder Personalleitung.

Durch diese und andere Anstrengungen konnte die Zahl der Mitarbeitenden, denen gekündigt wird, noch einmal auf nun 20 reduziert werden (Angabe der Spitaldirektion). Regina Soder, Präsidentin SBK Sektion ZH/GL/SH, freut sich „für jede Person, die mit unserer Hilfe das Schlimmste vermieden hat und vermeiden wird. Wir sind für unsere Mitglieder da und kämpfen weiter.“

Der (späte) „Erfolg“ offenbart aber auch die bedenkliche Vorgehensweise bei der Umsetzung der Sparmassnahmen. Mit Befremden stellt der SBK fest, dass nicht von vornherein exakt überprüft wurde, welche personellen Einschnitte überhaupt zwingend notwendig sind. „Das nun vorliegende Zwischenergebnis verdeutlicht, dass eben doch ein erheblicher Teil der seinerzeit angekündigten Entlassungen vermeidbar war. Es wurde ein verunsichernder und besorgniserregender Prozess in Gang gesetzt, der bei anderer Vorgehensweise wesentlich effizienter und kostensparender verlaufen wäre“, so Olaf Irrgang, Rechtsberater der SBK Sektion ZH/GL/SH. „Wir hatten schon im Konsultationsverfahren Vorschläge eingebracht, die zunächst unbeachtet und abgewiesen, nun aber angewandt wurden und sich als tatsächliche Lösungsmöglichkeiten erwiesen haben“. Der SBK vertritt die Meinung, dass weitere Kündigungen vermeidbar gewesen wären.

Unterdessen wurde bekannt, dass aufgrund "der kantonalen Vorgaben des Personalgesetzes bezüglich zweckgebundener Verwendung" ein Verzicht auf (zusätzlich zum Teuerungsausgleich) individuelle Lohnerhöhungen für das Jahr 2011 (0.8 Prozent) zugunsten der Aufhebung des Personalabbaus nicht möglich sei. Der SBK bedauert das.

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