Aktuell Pflegefinanzierung Mitgliedschaft Stellen Agenda Unsere Sektion Bildung Beratungen Mitglieder Beratungen Nichtmitglieder Dienstleistungen Vergünstigungen Newsletter Werbung Archiv
Startseite Aktuell

Aktuell


Kontakt Links Impressum Sitemap

Spital Dielsdorf muss Lohnnachzahlungen leisten


Im Jahr 2001 entschied das Verwaltungsgericht im Lohngleichheitsverfahren verschiedener Gesundheitsberufe zugunsten der Klägerinnen gegen den Kanton Zürich und stellte eine diskriminierende Lohneinreihung in der Höhe von zwei Lohnklassen fest.

Das Spital Dielsdorf vollzog die Neueinreihung des Kantons nach, verweigerte aber jegliche Lohnnachzahlungen für die Jahre 1996 bis 2001.

Lohnklage
Eine Pflegende, ein SBK-Mitglied, führte in der Folge stellvertretend für das Gesundheitspersonal des Spitals einen Rechtsstreit mit dem Spital-Zweckverband. Dieser dauerte nun einige Jahre, da er durch alle Instanzen ging. Der SBK Sektion ZH/GL/SH mandatierte für diesen Rechtsstreit eine Anwältin und finanzierte die gesamte Lohnklage.

Bundesgerichtsentscheid zugunsten der Lohnklägerin
Nach diesem mühsamen Weg hat nun das Bundesgericht entschieden und der Klägerin Recht gegeben: sie erhält eine Lohnnachzahlung vom ehemaligen Spital Dielsdorf! Der SBK als einziger unterstützender Berufsverband freut sich über diesen weiteren Erfolg!

Wie weiter?
Was geschieht nun weiter? Erhalten auch die über 50 Angestellten, welche die Verjährung mittels Betreibung unterbrochen haben, Lohnnachzahlungen? Da der Spital-Zweckverband vorerst nur gewillt ist, der Klagenden selber die Nachzahlung zu leisten, klärt der SBK zur Zeit mit der Anwältin zusammen das weitere Vorgehen ab. Wir bleiben dran und machen weiter!

Wir werden an dieser Stelle weiter informieren. Bei Fragen rufen Sie uns an unter: 043 355 30 40
17.11.2008

Druckbare Version

Zweiklassenmedizin IG Woher? - Wohin?: Jahresanlass