Pflegefinanzierung - der Entscheid ist gefallen
Pflegefinanzierung
Der Entscheid ist gefallen
Nachdem sich die Einigungskonferenz von National- und Ständerat bei der Finanzierung der Akut- und Übergangspflege auf einen Kompromiss geeinigt hat, hat das Parlament in der Schlussabstimmung der Juni-Session das lange umstrittene Reformpaket der Pflegefinanzierung verabschiedet. Trotz einigen Verbesserungen für die Pflegebedürftigen im Heim ist das Gesamtpaket für den SBK unbefriedigend. Die beschlossene Minimallösung im Bereich Akut- und Übergangspflege sieht vor, dass nach einem Spitalaufenthalt die Kosten für die Pflege zu Hause während lediglich zwei Wochen voll durch die Krankenkasse und den Kanton gedeckt sind, sofern diese Pflege vom Spitalarzt angeordnet wurde. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Pflegebedürftigen bis zu 20 Prozent des höchsten Deckungsbeitrags der Krankenkassen selber bezahlen.
Aus Sicht des SBK wird mit dieser Vorlage die Leistung der Pflege gegenüber den medizinischen und therapeutischen Leistungen klar degradiert. Auch sieht er die Gefahr einer Zweiklassenversorgung und einer Rationierung von Pflegeleistungen.
Dass die in der IG Finanzierung zusammengeschlossenen Verbände und Vereinigungen dennoch auf ein Referendum verzichten, liegt daran, dass für sie die positiven Aspekte im Gesamtpaket trotz allem überwiegen. (Ausführlicher Beitrag folgt in "Krankenpflege" 7/08)
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Medienmitteilung Interessengruppe Pflegefinanzierung [149 KB]
