Keiner ist näher!
Mit Betroffenheit stellen wir fest, dass die «Sozialverträglichkeit» bei der Auswahl von Kündigung und Pensumreduktion Betroffener keine übergeordnete Rolle spielt. Anders als vom SBK vorgeschlagen werden nicht Personen gesucht und ausgewählt, die ohnehin das USZ verlassen und ihren Berufsweg anderswo fortsetzen möchten. Prekär ist, dass Personen im Alter von 50 bis 58 Jahren (zum Teil darüber) betroffen sind – nahezu ausnahmslos «Härtefälle» und auf dem Arbeitsmarkt klar gehandicapte Bewerber. Die als «lange Konsultationsfrist» gelobten drei Monate verstrichen ohne jegliche Vermittlungsbemühung; selbst jetzt sollen Gekündigte erst während der Kündigungsfrist in den Stellenpool aufgenommen werden. Ein Sozialplan liegt uns bis dato nicht vor, er soll „individuell gestaltet und erst danach zur Vernehmlassung unterbreitet werden“.
Dieses mitunter «handgestrickte» Vorgehen erstaunt uns sehr. Wir vertreten weiterhin die Anliegen und Rechte unserer Mitglieder. Hier geht es nicht nur um «Finanzen», sondern um Menschen: Um jahrzehntelang angesehene und verdiente Pflegefachfrauen und –männer und deren «berufliche Lebensleistung», um Patientinnen und Patienten, um Mitarbeitende, die künftig in noch grösserer Drucksituation arbeiten werden. Wir appellieren an unsere Mitglieder (und Personen, die es werden möchten), sich im Paragraphen-Dschungel nicht allein durchzusetzen, sondern Rechtsberatung und Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, um einschneidende Nachteile (z.B. Abgangsentschädigungshöhe und –modalitäten; Auswirkungen auf Sparguthaben in der Pensionskasse u.v.m.) zu vermeiden. Und wir appellieren an alle Mitarbeitenden im UniSpital, sich zu solidarisieren. Es muss deutlich werden, welche Folgen – nicht nur für Gekündigte, sondern für alle, die Station, die Abteilung, die Patientinnen/Patienten – durch die (Spar-)Massnahmen billigend in Kauf genommen werden. Das erleichtert den Kampf Betroffener und erschwert mögliche zukünftige Sparrunden.
