Pflegefachpersonen aus EU-Staaten
Führung des Titels 'HF' für Pflegefachpersonen aus EU-Statten nicht erlaubt
Pflegefachkräfte aus EU-Staaten, deren Diplom durch die zuständige schweizerische Behörde anerkannt wurde, sind nicht berechtigt, den Titel "dipl. Pflegefachfrau HF" bzw. "dipl. Pflegefachmann HF" zu führen. Hingegen können sie die in der Schweiz verwendete Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" führen. So lautet kurz zusammengefasst die Antwort des BBT vom 11. März 08 auf eine Anfrage des SBK.
Die Regelung basiert zum einen auf dem Berufsbildungsgesetz (Art. 36), das nur Inhaberinnen und Inhaber des entsprechenden Berufsabschlusses zur Titelführung HF berechtigt, zum andern auf den EU-Richtlinien (Art. 11) wonach Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten die dem Beruf entsprechende Berufsbezeichnung des Aufnahmestaates führen dürfen.
Diese Regelung gilt also nicht nur für ausländische Pflegende in der Schweiz, sondern umgekehrt auch für Schweizerinnen und Schweizer, die in einem EU-Land arbeiten.
Das BBT hat in Kürze ein Merkblatt zu dieser Thematik in Aussicht gestellt.
Schreiben des BBT vom 11. März 2008 [185 KB]
13.03.2008
