Ferienregelung des Kantons spaltet Personal!
Die Regierung des Kantons Zürich will nur Kaderpersonal mehr Ferien gewähren!
Mit dem nun unterbreiteten Vorschlag spaltet die Regierung das kantonale Personal nicht nur in die beiden Kategorien Kader und Ausführende, sondern treibt den Spaltkeil mitten durch die Führungsverantwortlichen. Im Klartext würden AmtsschefInnen, HauptabteilungschefInnen, GeneralsekretärInnen und ihre Stellvertretungen, JugendanwältInnen, StaatsanwältInnen, ChefsteuerkommissärInnen, Leitende ÄrtzInnen, ChefärztInnen und BezirksrichterInnen bezüglich Ferienregelung höher gestellt als die üblichen Berufsgruppen die unterhalb der Lohnkasse 24 eingereiht sind. Diese Regelung können und wollen wir unter keinen Umständen akzeptieren. Zudem ist auch völlig ungewiss, wann den Mitarbeitenden unter Lohnklasse 24 die drei zusätzlichen Ferientage gewährt werden sollen.
Die Finanzdirektion begründet die Bevorzugung der Kader ab Lohnklasse 24 mit der fehlenden Attraktivität des Kantons Zürich als Arbeitgeber in diesem Segment. Mit einer undurchsichtigen und giesskannenähnlichen Kompensation von anderen Nachteilen lässt sich das von der Finanzdirektion erwähnte Problem unserer Ansicht nach jedoch nicht lösen. Eine Möglichkeit für die Steigerung der Attraktivität der Kaderstellen könnte die Anpassung der §§ 121 Abs. 3 und 128 VVO zum PG sein, indem die dort festgelegte Anzahl Überstunden für Kader der Lohnklasse 24 – 29 von heute 120 auf 80 Überstunden/Jahr gesenkt würden.
Es kann nicht sein, dass eine Anpassung der kantonalen Ferienregelung zu einem Zweiklassen-System führt, insbesondere wenn die MitarbeiterInnen gleich alt und mit ähnlichen Aufgaben betraut sind.
Zudem schliesst der jetzt vorgelegte Entscheid Mitarbeitende, die das 60. Altersjahr vollenden oder vollendet haben von einer Erweiterung des Ferienanspruches aus. Dieses Vorgehen widerspricht Aussagen von Präventiv- und Arbeitsmedizinern sowie anderen Fachpersonen. Diese betonen wiederholt, dass mit zunehmendem Alter auch der Bedarf an Erholungszeit steigt.
Falls aus finanziellen Gründen dem ganzen Personal die längst erforderliche zusätzliche Ferienwoche nicht auf ein Mal gewährt werden kann, können wir lediglich unseren bereits mehrfach geäußerten Vorschlag für eine stufenweise Einführung dieser Woche wiederholen. Dabei schlägt die VPV folgenden Vorgehensweisen vor:
Dem gesamten Personalkörper des Kantons Zürich werden bis zum 1.1.2011 fünf zusätzliche Ferientage gewährt. Dabei werden in einem ersten Schritt drei und in den folgenden Jahren weitere Ferientage für alle Altersgruppen gewährt.
