Entlassungen in der ipw
Der SBK engagiert sich für die Betroffenen
Der SBK nimmt Stellung im Konsultativverfahren gemäss Art. 335f OR und § 16d Abs. 2 VVO zu den Entlassungen in der ipw Integrierte Psychiatrie Winterthur
Bei den Entlassungen in der ipw handelt es sich um unverschuldete Entlassungen. Solche Entscheidungen treffen die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umso heftiger. Der SBK Sektion ZH/GL/SH appelliert deshalb an den Kanton als Arbeitgeber, alle seine Möglichkeiten gemäss VVO zum Personalgesetz § 16 a bis § 16 g umfassend auszuschöpfen und zu verhindern, dass die Betroffenen in eine Notlage geraten.
Die SBK Sektion ZH/GL/SH hat dem Kanton Vorschläge zur Ausarbeitung eines umfassenden Sozialplanes für die betroffenen Pflegenden unterbreitet. Es ist Ziel des SBK, zusammen mit den Verantwortlichen an einen Tisch zu sitzen und einen Sozialplan auszuhandeln, mit welchem verhindert werden kann, dass die Betroffenen unverschuldet in eine Notlage geraten. Der SBK wird die ihm zur Verfügung stehenden Mittel auschöpfen um seinen Mitgliedern, den Pflegenden in dieser Situation die best mögliche Unterstützung anzubieten.
Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.
17.09.2008
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40 Klinikbetten und 45 Stellen sollen in der ipw in Winterthur gestrichen werden! Eine Hiobsbotschaft mit Nebenwirkungen!
Der SBK ZH/GL/SH ist sehr betroffen über den Stellenabbau und die Schliessung der Assessmentstation in der ipw. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen: hinter den 45 Stellen stehen Menschen, für die diese Entscheidung schwerwiegende Folgen hat. Die ganze, unerfreuliche Geschichte zeigt bittere Nebenwirkungen!
Medienmitteilung
Betroffene Pflegende erhalten vom SBK Unterstützung in rechtlichen Belangen sowie in Fragen im Zusammenhang mit der aktuellen Situation.
03.09.2008

