ausserordentliche Delegiertenversammlung
Der SBK stellt sich den Herausforderungen der Zukunft und geht neu strukturiert ins zweite Jahrhundert seines Bestehens. Die ausserordentliche Delegiertenversammlung vom 25. November hat die neuen Statuten des Berufsverbandes klar genehmigt. Diese treten im Juni 2011 in Kraft.
Neu haben die Gliedverbände – die Sektionen und die Fachverbände – die Möglichkeit, „assoziierte Mitglieder“ aufzunehmen. Diese Mitgliederkategorie ist offen für Personen mit einer eidgenössisch anerkannten Ausbildung im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege – also zum Beispiel für die Fachpersonen Gesundheit FaGe. Die assoziierten Mitglieder sind nicht ordentliche Mitglieder des SBK; die Gliedverbände können ihnen aber Leistungen des SBK anbieten.
Die strategische Leitung des Gesamtverbandes liegt neu bei einem stark verkleinerten Zentralvorstand, der sich aus 7 bis 9 Mitgliedern mit unterschiedlichen Fachkompetenzen zusammensetzt. Der neue Zentralvorstand versteht sich als Gremium, das rasch und unkompliziert handeln kann.
Die Fachverbände (die bisherigen Ordentlichen Interessengemeinschaften) und die Sektionen können ihre Interessen in die neu geschaffene PräsidentInnenkonferenz einbringen. Die Mitglieder des Zentralvorstands werden an der Delegiertenversammlung vom 16. Juni 2011 gewählt.
